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Datenschutzordnung

Datenschutzordnung des Judo-Club Lichtenrade e.V.

Ab dem 25.Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO.

Aus diesem Grund hat sich der Judo-Club Lichtenrade e.V. (JCL) eine Datenschutzordnung gegeben.

Der Judo-Club Lichtenrade e.V. benötigt für die Erledigung der Vereinsaufgaben und des Sportbetriebes sowie der Darstellung des Vereins persönliche Daten seiner Mitglieder. Der Personenkreis, der mit den personenbezogenen Daten arbeitet, wird so klein als möglich gehalten und ist/wird gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf den sorgsamen Umgang mit diesen Daten verpflichtet. Der Datenschutz und die technische Datensicherheit zu gewährleisten ist oberstes Ziel, jedoch können widerrechtliche Eingriffe durch Dritte nicht ausgeschlossen werden.

§1 Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Judo-Club Lichtenrade e.V. dessen persönliche Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Bankverbindung, ggf. gesetzliche/r Vertreter, Status als Mitglied einer Familie gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung und das Eintrittsdatum im Verein) auf. Eine eingetragene Lebensgemeinschaft kommt einer Familie gleich. Diese Daten werden zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke und Aufgaben des Vereins elektronisch gespeichert. Die Nutzung von Clouds findet nicht statt.

§2 Die Daten der Mitglieder werden gemäß der gesetzlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet, verwaltet und gespeichert. Sie unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Datenverwendung ist dann zulässig, wenn das BSDG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlauben, erfordern oder wenn die betroffenen Personen Ihre Einwilligung gegeben haben.

§3 Soweit es für den Sportbetrieb erforderlich ist, werden personenbezogene Daten an die Dachver­bände: Berliner Judo Verband e.V. und Berliner Ju-Jutsu Verband e.V., deren Mitglied der JCL ist übermittelt. Es werden übermittelt:
Name und Vorname
Geburtsdatum und -ort
Anschrift
Telefonnummer
Verein
Eintrittsdatum / Austrittsdatum
Graduierung mit Prüfungsdatum
besondere Aufgaben / Funktion im Verein z.B. Vorstand
Im Rahmen von Sportveranstaltungen meldet der JCL weiterhin für die ordnungsgemäße Durchfüh­rung des Wettkampfes erforderliche Daten an den Veranstalter:
Name und Vorname
Jahrgang
Geschlecht
Verein
Wettkampfgewicht
Graduierung
Des Weiteren erfasst und veröffentlicht der JCL Ergebnisse und besondere Ereignisse soweit diese für die Außendarstellung oder für interne Angelegenheiten von Bedeutung sind.

§4 Die Datenschutzerklärung kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen werden, soweit dies mit der Mitgliedschaft im Verein und den gesetzlichen Vorgaben vereinbar ist.

§5 Start- und Teilnehmerlisten, Wettkampf- und Wahlergebnisse sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Mitglieder, Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre werden erfasst, gespeichert und veröffentlicht. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name, Vorname, Vereinszugehörigkeit, Funktion im Verein und - soweit aus sportlichen Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich - Alter oder Geburtsjahrgang.

§6
Im Zusammenhang mit dem Sportbetrieb sowie sonstigen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage.

Ein Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand die abgegebene Einwilligung in die Veröffent­lichung von Einzelfotos seiner Person widerrufen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung /Übermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner Homepage.

§7 Mitgliederlisten werden nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht.
 
§8 Trainer können Telefonlisten der Sportler bzw. deren gesetzlicher Vertreter, die in ihren Gruppen trainieren in Papierform erhalten.
 
§9 Nach dem BDSG sind/werden Vorstandsmitglieder, sonstigen Mitglieder, die im Verein eine beson­dere Funktion ausüben und Trainer, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordern, verpflichtet.
 
§10 Durch ihre Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung der Satzung und Ordnungen des Vereins stimmen die Mitglieder der Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins sowie der Veröffentlichung von Bild-, Video und/oder Tondokumenten in Print- sowie Tele- und elektronischen Medien zu, die über das Sport-geschehen, Wettkämpfe und Veran­staltungen, berichten. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf oder eine Beteiligung am Datenhandel findet nicht statt.

§11 Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten des ausgetretenen Mitglieds nach Ablauf von 2 Jahren, zum Jahresende- 31.12., gelöscht, es sei denn, es bestehen vereinsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen, welche den JCL zu einer längeren Aufbe­wahrung verpflichten. Über die Beendigung der Mitgliedschaft werden die o.g. Verbände informiert, damit diese Sorge tragen, entsprechend Ihrer Datenschutzordnung, die Löschung der personenbe­zogenen Daten vorzunehmen. Dies gilt nicht für Teilnahme- oder Ergebnislisten beim Verein und Sportverbänden.

§12 Die Teilnahme am Wettkampf- und Sportbetrieb ist nur bei der Anerkennung der Datenschutz­ordnung und Einwilligung in die Nutzung der personenbezogenen Daten möglich.
 
§13 Jedes Mitglied hat im Rahmen des BDSG das Recht auf Auskunft übe die zu seiner Person gespeicherten Daten, ggf. den Empfängern der Datenübermittlung, den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung seiner Daten.
 
§14

Wird keine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung beim Eintritt erteilt, so ist eine Vereinsmitgliedschaft nicht möglich.

Wird bei bestehender Mitgliedschaft eine Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht bis zum 25.05 2018 erteilt oder die Einwilligung später widerrufen, so ist ab diesem Zeitpunkt keine weitere Teilnahme am Sportgeschehen möglich.

§15 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung gilt ab 25.Mai 2018. Sie wurde am 06.05.2018 vom Vorstand beschlossen und wird mit Wirkung des 25.05.2018 gemäß § 11 Abs. 2 der Vereinssatzung in Kraft gesetzt.

Der Vorstand des Judo-Club Lichtenrade e.V.

regen

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Judo-Club Lichtenrade e.V.
c/o Ernst Graf von Schwerin
Tauernallee 76
12107 Berlin

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