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Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des Judo-Club Lichtenrade e.V.

§ 1  Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr für die Neuaufnahme eines Mitgliedes in den Judo-Club Lichtenrade e.V. beträgt einmalig 15,00 € und ist mit dem ersten Beitrag zu zahlen.

§ 2  Mitgliedsbeiträge

1.  Die durch die Mitgliederversammlung beschlossenen Mitgliedsbeiträge sind quartalsweise oder jährlich im voraus zahlbar und betragen derzeit:

a.  18,00 € für das erste Vereinsmitglied einer Familie,
b.  9,00 € für das zweite Vereinsmitglied einer Familie,
c.  7,00 € für das dritte und alle weiteren Vereinsmitglieder einer Familie und
d.  beim Betreiben einer Zweitsportart zusätzlich 50% des Beitrages des jeweiligen Mitgliedes. Die jeweiligen Beiträge sind unaufgefordert und im voraus zu entrichten, wobei sie jeweils zum 3. Werktag des ersten Quartalsmonats des jeweiligen Quartals/ Jahres fällig werden. Bei jährlicher Zahlungsweise ermäßigt sich der Beitrag um die Höhe eines Monatsbeitrages. Bei Kündigung im laufenden Geschäftsjahr mit Wirkung bis zum 30.09. entfällt dieser Bonus.

e.  der Höchstbeitrag ist auf 150% festgesetzt, jedoch nicht mehr als 23,00 €.
f.  als eigenständige Sportart zählen: Judo, Ju-Jutsu und Ju-Jutsu Fighting

2.  Familien und Lebenspartnerschaften zahlen einen gestaffelten Beitrag.

Im Einzelnen gilt:
a.  für die Reihenfolge der Mitgliedschaften gilt das Eintrittsdatum.

b.  bei gleichzeitigem Eintritt bestimmt das Lebensalter die Reihenfolge, beginnend bei dem Ältesten.
c.  treten ein oder mehrere Mitglieder einer Familie oder Lebenspartnerschaft aus, so rücken die verbleibenden Mitglieder in der bestehenden Reihenfolge nach, wodurch die Beiträge gemäß Abs. 1 Punkt a - d entsprechend angepasst werden.

§ 3  Sonstige Gebühren

Der Judo-Club Lichtenrade e.V. erhebt neben der einmaligen Aufnahmegebühr und den Mitgliedsbeiträgen 10,00 € für jede im Verein durchgeführte Gürtelprüfung ( Judo/ Ju-Jutsu ).

§ 4  Sonstige Zahlungen

Einmal jährlich sind von jedem Vereinsmitglied die Kosten für die vom jeweiligen Fachverband zu erwerbenden Jahressichtmarken zu tragen. Zum Kauf dieser Marken ist jeder verpflichtet, der zu diesem Stichtag Vereinsmitglied ist und nicht fristgemäß zum 31.12. des betreffenden Jahres seine Mitgliedschaft gekündigt hat.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung, werden die Beträge für diese Marken jeweils zum 31.12. des Vorjahres fällig. Die Kosten für eine Jahressichtmarke vom Judo-Verband-Berlin e.V. betragen derzeit 9,00 € pro eingetragenem Mitglied in der Passkartei, die Beitragsmarken vom Berliner Ju-Jutsu-Verband e.V. betragen derzeit 12,00 € pro eingetragenem Mitglied in der Passkartei.

§ 5  Mahnungen

Mahngebühren werden in Höhe von 2,50 € pro Mahnung erhoben, zzgl. Porto für Einschreiben/Rückschein.
Die Kosten für ungerechtfertigte Rückbuchungen sind von dem Mitglied zu erstatten.

§ 6  Ausschluß vom Training

Kommt ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen für mindestens drei Monate nicht nach, so ist es bis zur Entrichtung der säumigen Beiträge vom Trainingsbetrieb und sämtlichen anderen Vereinsaktivitäten suspendiert, wobei die Pflicht zur weiteren Beitragszahlung während der Suspendierung bestehen bleibt.

§ 7  Beitragsermäßigung

Werden Gründe nach §6 Absatz 4c der Vereinssatzung in schriftlicher Form dargelegt, so kann der Vorstand eine Beitragsermäßigung bis zu 75% gewähren oder die Mitgliedschaft einschließlich der Beitragspflicht für diese Zeit ruhen lassen.
Ruht die Mitgliedschaft eines Mitgliedes auf dessen Antrag und dauert über den Jahres­wechsel hinaus, so ist von diesem eine Pauschale von 45,00 € zu entrichten.

Auch während der Zeit einer Freistellung entstehen dem Verein Kosten für Jahressicht­marke und Verbands­gebühren.
Endet die Freistellung durch Wiederaufnahme des Trainings, so wird die Pauschalzahlung, abzüglich der Kosten für die Jahressichtmarke, mit dem folgenden Beitrag verrechnet oder erstattet.

Diese Beitrags- und Gebührenordnung wurde am 2. Dezember 2019 einstimmig vom Vorstand des Judo-Club Lichtenrade e.V. beschlossen und vorläufig in Kraft gesetzt. Sie wird der nächsten Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorgelegt.

 

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